Für uns da?

Neulich wollte ich einem Freund in Österreich ein Buch als Geschenk schicken. Am Postschalter verlangte ich nach dem grünen Zollaufkleber. Den gebe es nicht mehr, man müsse sich jetzt im Internet bei der Post einloggen und ein Zollformular ausfüllen mit allen Details wie Inhalt und Gewicht. Dann könne das Paket verschickt werden. Ansonsten müsste ich am Schalter eine zusätzliche Gebühr entrichten. Statt Service also Homeoffice für den Kunden.

Dann lag kurz darauf eine saftige Rechnung der Ausgleichskasse (in der Schweiz obligatorische Altersvorsorge für Freischaffende, sogenannte 1. Säule) im Briefkasten und setzte mit einem fetten Verzugszins-Betrag den buchhalterischen Höhepunkt. Es ging dabei noch um Steuerrechnungen aus früheren Jahren, die durch irgendwelche Verzögerungen verspätet bearbeitet wurden. Die damaligen Steuererklärungen wurden von meiner damit beauftragten Expertin fristgerecht eingereicht. Ich rief an und man erklärte mir, dass ich als Freischaffender verpflichtet sei, die definitive Steuerrechnung der Ausgleichskasse zu melden, damit die AHV-Beiträge berechnet werden können. Das stünde irgendwo auch ge- schrieben.

Während die Krankenkassen im Kanton Zürich automatisch gebührentechnisch auf die Steuerrechnungen reagieren, muss die Ausgleichskasse aktiv informiert werden. Nach dem coronabedingten Totalausfall von dreieinhalb Monatseinkommen kam die Formularschlacht, die das Wirtschaftsamt und die besagte Ausgleichskasse verlangten. Nach gewissenhaftem Ausfüllen, was nicht wenig an Arbeitsstunden kostete, kam von der Ausgleichskasse etwas Geld, das einem durchschnittlichen Monatsumsatz entsprach. Vom Wirtschaftsamt Zürich hieß es später am Telefon, dass keine Unterstützung möglich sei, da ich als Freischaffender ohne Angestellte, Firmenauto, Geschäftslokal mit Sortiment und Miete lediglich ein kleines Risiko für die Gesellschaft sei, falls ich finanziell «hops» ginge. Zugegeben: Salopp von mir zusammengefasst.

«Wir sind für Euch da» sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz zu Beginn der Covid-19- Krise.

Hmm – wie könnte sie das denn gemeint haben?

Urs Heinz Aerni

Ist auch in der Zeitung Bündner Woche  erschienen

Kulturtipp für Büchermenschen in Graubünden…

Werbung

Vorsicht beim Draufkleben

Offeriert man in Deutschland einen Umtrunk mit Häppchen beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle oder zum Abschied von der Firma, können die «Ausgaben als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden». Das war im «Offenburger Tageblatt» zu lesen. «Dabei sollten die Kosten zur beruflichen Stellung und der Anzahl der Gäste passen», heisst es weiter. Also darf sich einAngestellter in der Spedition nicht dieselbe Apéro-Dimension leisten wie der CEO einer Privatbank. Wie das in der Schweiz ist, weiß ich grad nicht, aber ich durfte Folgendes lernen:

Ich gab bei der Post ein Paket nach Hamburg auf. Wissend, dass Schweizer Briefmarken im Ausland geschätzt werden, klebte ich eine schöne Anzahl als Anzahlung aufs Paket. Die Dame am Schalter sah mich an, zog die Augenbrauen hoch und sagte: «Leider dürfen wir Ihnen diese Briefmarken für dieses Paket mit diesem Gewicht nicht anrechnen.» Ich: «Wie meinen?» Sie: «Entweder nehmen Sie diese Briefmarken wieder ab oder nehmen etwas aus dem Paket, aber diese Marken sind nicht gültig.» Nach dem misslungenen Versuch, die nicht wenigen Franken als Briefmarken vom Karton abzukniefeln, resignierte ich und sie klebte eine computergedruckte neue Frankatur von etwa 50 Franken darüber. Ich schenkte der Post Geld, weil ich nicht wusste, dass Briefmarken von der Post für ein Postpaket ab einem bestimmten Gewicht nicht mehr als Zahlungsmittel gelten. Wüssten Sie einen Volkshochschulkurs für mich zum Thema wie etwa «Wie werde ich ein kompetenter Postkunde»?

Urs Heinz Aerni

Der passende Buchtipp: Zumstein Katalog Schweiz Liechtenstein 2019, kartonierter Einband, 978-3-909278-80-0. Vermerk: Achtung, diese schönen Briefmarken gelten nicht mehr als Zahlungsmittel für Pakete ins Ausland ab einem bestimmten Gewicht…