Systemfehler

In Ländern gerät die Justiz immer mehr durch nationalistische und diktatorische Regierungen unter Druck und verliert zum Teil ihre neutrale Gerichtsbarkeit für die Garantie für gleiches Recht für alle Bürgerinnen und Bürger. Das wird in den Medien und westlichen Ländern kritisch beobachtet.

Wie sieht es in Deutschland aus? «Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofes werden vom Richterauswahlausschuss gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.» Zu lesen auf der offiziellen Website. Interessant ist, dass jede Deutsche oder jeder Deutscher mit der entsprechenden Befähigung und Qualifikation gewählt werden kann.

Und Österreich? Der Personalrat des Obersten Gerichtshofs, bestehend aus Präsidium und vom Gerichtshof gewählten Mitgliedern, macht einen Besetzungsvorschlag und legt ihn dem zuständigen Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz vor. Üblicherweise wird dem Vorschlag zugestimmt und vom Bundespräsidenten bestätigt.

Die Schweiz? Die 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter und 19 Nebenamtliche werden durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt, nach fachlichen, sprachlichen, regionalen und – Achtung, jetzt kommt’s: nach parteipolitischen Kriterien. Alle obersten Hüterinnen und Hüter für Gesetz und Rechtsstaatlichkeit gehören einer Partei an. Verschiebt sich im Bundesbern die Parteilandschaft, so schlägt sich dies nieder im obersten Justiz-Gremium. Der letzte parteilose Bundesrichter wurde 1943 gewählt. Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Geco) kritisiert hierfür die Schweiz, da durch dieses System die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr gerät, die die Bundesverfassung und nicht parteigefärbte Weltanschauungen zu schützen hat.

Ein Skandal, oder?

 

Urs Heinz Aerni

Lektüretipp: Die Schweizerische Bundesverfassung:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/202001010000/101.pdf

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Veröffentlicht von

Urs Heinz Aerni

Urs Heinz Aerni wirkt als freischaffender Journalist BR ZPV, Kommunikationsberater, Kulturvermittler und Vogelbeobachter. Weitere Informationen: www.ursheinzaerni.com

Ein Gedanke zu “Systemfehler”

  1. Ich sehe die Sache etwas anders.
    Zuerst möchte ich festhalten, dass es eine völlig unabhängige Justiz nicht geben kann. Sonst müsste diese direkt von einer höheren Macht eingesetzt werden. Selbsternannte Wächter der Ethik und des „richtigen“ Verhaltens haben immer versucht, ihre eigenen Vorstellungen als von „oben“ gewollt darzustellen und dadurch zu legitimieren. Von mir ausgesehen ist das eine Anmassung.
    Richter müssen also irgendwie von Menschen gewählt werden und damit ist es mit der vollkommenen Unabhängigkeit vorbei. In Deutschland – nach Ihrer Darstellung – gibt es eine Art Kooptation (Ein Stand erneuert sich selber, indem er Personen ernennt – oder in Ihrer Beschreibung einer aussenstehenden Person eine Auswahl zur Verfügung stellt). Das ist ein Auswahlverfahren, wie man es in Varianten von der Katholischen Kirche und kommunistischen Parteien her kennt und das mit Demokratie nicht verträglich ist. Die Richter sind in diesem Falle zudem auch nicht unabhängig – sie hängen von der eigenen Kaste ab. Auch Gerichte müssen demokratisch kontrolliert werden und eine sehr indirekte Kontrolle via Bundespräsident ist von mir ausgesehen ungenügend. Die Deutsche Variante ist einerseits als Resultat der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus zu sehen – die USA drängten auf ein starkes Gereicht, aber auch einer gewissen Elitengläubigkeit der Deutschen. Für Österreich könnte man ähnliche Bemerkungen machen.
    Nun zur Schweiz: in den demokratischen Revolutionen war man sich der Nähe der Gerichte zum Ancien Régime bewusst. Deshalb versuchte man sie zu demokratisieren. Überbleibsel davon sind etwa Geschworenengerichte oder die Volkswahl von Friedensrichtern. Ich vertrete keineswegs die Volkswahl von Richtern, aber die Schaffung einer sich selbst bestimmenden Richterkaste finde ich durchaus ablehnungswürdig, vor allem weil in der letzten Zeit die Gerichte zunehmen politische Entscheide fällen. Diese Tendenz hängt auch mit der Globalisierung zusammen. Recht muss immer interpretiert werden. Es gibt keine „unabhängige“ Interpretation. Deshalb ist eine repräsentative Verteilung der Richter nach unterschiedlichen Meinungen in der Bevölkerung demokratisch geboten. Die Wahl durch die Räte ist darum von mir aus vertretbar und unter demokratischem Gesichtspunkt die beste Variante. Ungünstig finde ich die Notwendigkeit der Parteizugehörigkeit von zu wählenden Personen.
    Die Kritik der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Geco) kann ich nicht akzeptieren. Sie drückt von mir ausgesehen die Tendenz der herrschenden, nicht besonders demokratiefreundlichen Eliten aus, Recht vom politisch-demokratischen Prozess zu entkoppeln, um ihre Interessen besser vor den Bevölkerungen zu schützen.
    Gruss
    Paul Ruppen, Brig

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